01.09.2022
Workshop mit Impulsvortrag für die lala.ruhr – think landscape
Die lala.ruhr ist ein Landschaftslabor für die Metropole Ruhr, das sich einer integrierten Sicht auf die Stadtlandschaft des Ruhrgebiets widmet. Im September 2022 fand eine große Veranstaltung im Wissenschaftspark Gelsenkirchen statt. Mein Beitrag war ein Workshop mit Impulsvortrag zur nachhaltigen Landschaftsplanung.
Es wurden zwei Themenbereiche behandelt: (1) Ausgleichsflächen per Gesetz – ein sinnvolles Konzept? und (2) Die Umsetzung in der Verwaltung – wo hakt es? Die Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG dient der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes.
Nach dem Vermeidungsgebot ist der Verursacher grundsätzlich verpflichtet, vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft zu unterlassen. Doch wann ist etwas vermeidbar und wer entscheidet darüber? Hier greift das Baugesetzbuch. Nach §1 BauGB (6) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne „die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ zu berücksichtigen. Hier spielen insbesondere die Verwaltungsabläufe und -strukturen eine Rolle, denn nach dem Verursacherprinzip ist die aufstellende Behörde für den Ausgleich verantwortlich. Allerdings werden nur etwa 50 % der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt.